Erziehungshilfen
Gemäß unserem Leitbild „Soziale Balance schaffen“ leisten die Ambulanten Hilfen zur Erziehung ihren Beitrag in Form von verschiedenen Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien.
// Ambulante Hilfen
Familien befinden sich in einem permanenten Entwicklungsprozess, in dessen Verlauf sie immer wieder mit neuen Anforderungen konfrontiert werden. Hierbei kann es zu belastenden Situationen oder Krisen kommen. Reichen die eigenen Ressourcen zur Bewältigung dieser Krisen nicht aus, kann sich Überlastung und Überforderung einstellen. Familien oder einzelne Familienmitglieder in diesen Lebenssituationen wertschätzend und ressourcenorientiert zu unterstützen, die Handlungskompetenz der Sorgeberechtigten zum Wohl des Kindes zu stärken und zu erweitern, ist der wesentliche Aspekt unserer Arbeit.
Der Gesetzgeber sieht verschiedene Hilfeformen vor, um Personensorgeberechtigte bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu begleiten und damit eine nachhaltige Verbesserung der (Erziehungs-) Situation zu erzielen. Unser Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (HzE) umfasst:
- Flexible Hilfen - §27ff. SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe - §31 SGB VIII
- Intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe - §35 SGB VIII
Diese ambulanten Hilfeangebote werden einzelfallorientiert und passgenau auf die jeweilige Familiensituation zugeschnitten. Im Rahmen der Hilfen werden gemeinsam mit den Familien individuelle Wege zur Zielerreichung entwickelt. Es werden Impulse zur Entdeckung neuer Sichtweisen, Fähigkeiten und Potentiale gegeben, die die Familienmitglieder zur Lösung der anstehenden Aufgaben in ihrem Entwicklungsprozess nutzen können. Das Erleben der eigenen Selbstwirksamkeit stärkt das Wachstum der Familienmitglieder und führt zu mehr Selbstvertrauen.
Bei drohender oder akuter Kindeswohlgefährdung helfen wir der Familie die Gefährdungslage zu erkennen und schnellstmöglich abzuwenden. Durch die Fachkräfte wird Unterstützung, Begleitung und Kontrolle bei der Erfüllung von Aufträgen oder Auflagen (durch Gericht, Jugendamt oder Träger) geleistet.
Die Grundhaltung unserer MitarbeiterInnen ist wertschätzend und lösungsorientiert. Familien sind Experten ihrer Lebenswirklichkeit, deren Lebensentwurf von uns geachtet wird. Krisen werden dabei auch als Chance zur Veränderung betrachtet. Nach Möglichkeit wird das soziale Umfeld der Familie (Verwandte, Schule, Freunde, Nachbarschaft etc.) in die Arbeit einbezogen.
// Unser Team
Mehr über unser Team erfahren Sie hier.
KONTAKT
Venloer Str. 46
50672 Köln
Christine Wenzel
Leitung Ambulante Erziehungshilfen im Quäker Nachbarschaftsheim
Fon 0221_82 32 82_01
Fax 0221_356 39 63
E-mail: hze@quaeker-nbh.de
Beatrix Sturm
Fon 0221_82 32 82_ 03
E-mail: hze2@quaeker-nbh.de
SOZIALRAUM
Als Schwerpunktträger arbeiten wir in Köln für den Sozialraum Innenstadt Nord / Deutz und für den Sozialraum 3 in Chorweiler.
ARBEIT MIT GEFLÜCHTETEN
Ein weiteres Tätigkeitsfeld in den Ambulanten Hilfen zur Erziehung ist die Arbeit mit fluchterfahrenen Familien, die in Wohnheimen und Hotels der Kölner Innenstadt leben.
Unsere Arbeit unterliegt der Schweigepflicht. Die Hilfe ist für die Familie kostenfrei. Sie muss beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes durch die Personensorgeberechtigten beantragt werden und wird von dort finanziert.
// Unsere Hilfen auf einen Blick
FLEXIBLE HILFEN
(FLEX)
§§27 ff SGB VIII // Flexible Erziehungshilfe ist ein für den Einzelfall organisiertes Jugendhilfeangebot. Es realisiert eine individuelle, dem Bedarf entsprechende Hilfe, die flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der Kinder / Jugendlichen und ihren Familien angepasst wird.
SOZIALPÄDGOGISCHE
FAMILIENHILFE (SPFH)
§31 SGB III // „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.“
INTENSIVE SOZIALPÄDAGOGISCHE
EINZELBETREUUNG (INSPE)
§35 SGB VIII // Die Hilfe richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige. Der Betreuungsansatz ist auf die Unterstützung zur Veränderung der individuellen Lebenssituation der jungen Menschen gerichtet, mit dem Ziel ihrer sozialen Integration, ihrer Verselbstständigung und ihrer eigenverantwortlichen Lebensführung.