// Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Zielgruppe:
Familien mit vielfältigen Problemstellungen, z.B.
- Familien in Krisensituationen
- Besonders belastete Familien
- Familien in/nach Trennung/Scheidung
- Familien, die auf familiengerichtliche Veranlassung angehalten sind, Hilfe zur Erziehung anzunehmen (Zwangskontext)
- Familien im Anschluss an eine intensive Krisenintervention / Familienaktivierungsmanagement
Aufgaben können sein:
- Stärkung der Erziehungskompetenz (z.B. Einüben von Grenzen setzen, Regeln und Rituale einführen…)
- Förderung der Eltern-Kind-Beziehung
- Förderung der kindlichen Entwicklung
- Erarbeitung von Tagesstruktur
- Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse (z.B. Finanzen, Wohnraum, gesundheitliche Versorgung, Bildung)
- Sicherung und Verbesserung der materiellen Situation der Familie (Erlernen eines adäquaten Umgangs mit Behörden und Institutionen, Zugänge zu Behörden und Institutionen aufzeigen)
- Anleitung bei alltagspraktischen Dingen wie Ernährung, Hygiene und Umgang mit Geld
- Infrastrukturelle Ressourcen nutzbar machen (z.B. Kita, OGS, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Therapien, Selbsthilfegruppen …)
- Anleitung zum Erlernen wertschätzender Kommunikation
- Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven
- Hilfe bei der Verarbeitung von Trennung / Scheidung
- Integration in das soziale Umfeld
- Begleitung bei der Rückführung eines Kindes in die Familie
Arbeitsweisen sind beispielsweise:
- Beratung und Anleitung in Erziehungsfragen
- Teilnehmende Beobachtung im Familienalltag und Reflexion mit den Familienmitgliedern
- Elterntraining im Alltag, Verstärkung positiver Verhaltensweisen
- Ressourcen der Familienmitglieder entdecken und ausbauen
- Anregung zur Entwicklung neuer Sichtweisen
- Kooperation mit Fachstellen (z. B. Ärzten, Kliniken, Therapeuten, Beratungsstellen) und Institutionen (z.B. Schulen, Kitas)
- Vernetzen im Sozialraum
- Visualisieren (z.B. Familienbrett, Genogrammarbeit, Skalierungen)
// Unsere Hilfen auf einen Blick
FLEXIBLE HILFEN
(FLEX)
§§27 ff SGB VIII // Die flexible Hilfe realisiert eine individuelle, dem Bedarf entsprechende Hilfe, die flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der Kinder / Jugendlichen und ihren Familien angepasst wird.
SOZIALPÄDGOGISCHE
FAMILIENHILFE (SPFH)
§31 SGB III // „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.“
INTENSIVE SOZIALPÄDAGOGISCHE
EINZELBETREUUNG (INSPE)
§35 SGB VIII // Die Hilfe richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige. Der Betreuungsansatz ist auf die Unterstützung zur Veränderung der individuellen Lebenssituation der jungen Menschen gerichtet, mit dem Ziel ihrer sozialen Integration, ihrer Verselbstständigung und ihrer eigenverantwortlichen Lebensführung.