// Flexible Hilfe (FLEX) - Ein für den Einzelfall organisiertes Jugendhilfeangebot
ZIELGRUPPE:
Familien, Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Problemlagen, z.B.
- Schwierige Familienbeziehungen (häufiger Streit, Machtkämpfe)
- Gestörte Kommunikation innerhalb der Familie
- Verlust der elterlichen Autorität
- Unregelmäßiger Schulbesuch
- Verhaltensauffälligkeiten der Kinder / Jugendlichen
- Alkohol- und Drogenkonsum bei Kindern und Jugendlichen
- Unkontrollierter Medienkonsum
- Drohendes „Abrutschen“ in kriminelle Verhaltensweisen
Aufgaben können sein:
- Unabhängiger Ansprechpartner für das Kind / den Jugendlichen sein
(kein verlängerter Arm der Eltern) - Hilfe beim Aufbau tragfähiger Beziehungssysteme
- Klärung der Elternrolle
- Stärkung der elterlichen Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Kinder / Jugendlichen
- Erkennen der altersgemäßen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder / Jugendlichen
- Anregung zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Freizeitverhalten und erschließen von passenden und finanzierbaren Freizeitaktivitäten
Arbeitsweisen sind beispielsweise:
- Beratung zu Erziehungsfragen
- Anregung und Begleitung von Familienkonferenzen
- Ermöglichung der Reflexion und des Perspektivwechsels für die Familienmitglieder
- Moderation von Konfliktgesprächen
- Motivierung von Sorgeberechtigten zum Aufbau von Kontakten zur Schule / Ausbildungsstätte ihrer Kinder, ggf. Begleitung dorthin
- Planung, Durchführung und Reflexion von gemeinsamen Aktivitäten mit der Fachkraft
// Unsere Hilfen auf einen Blick
FLEXIBLE HILFEN
(FLEX)
§§27 ff SGB VIII // Die flexible Hilfe realisiert eine individuelle, dem Bedarf entsprechende Hilfe, die flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der Kinder / Jugendlichen und ihren Familien angepasst wird.
SOZIALPÄDGOGISCHE
FAMILIENHILFE (SPFH)
§31 SGB III // „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.“
INTENSIVE SOZIALPÄDAGOGISCHE
EINZELBETREUUNG (INSPE)
§35 SGB VIII // Die Hilfe richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige. Der Betreuungsansatz ist auf die Unterstützung zur Veränderung der individuellen Lebenssituation der jungen Menschen gerichtet, mit dem Ziel ihrer sozialen Integration, ihrer Verselbstständigung und ihrer eigenverantwortlichen Lebensführung.